Urnen-erdgräber

Urnengräber haben je nach Satzung der Friedhöfe verschiedene Grundgrößen. Die vergleichsweise kleine Fläche kann durch mehrere Gestaltungselemente und unsere Erfahrung geschickt genutzt werden. Je nach Friedhofsatzung sind Einfassungen, Teil-Abdeckplatten bis hin zu Voll-Abdeckungen auf der Grabfläche zugelassen. Sie können sicher sein, dass wir Ihre Vorstellungen in der Grabanlage verwirklichen werden.