Erdgräber haben je nach Satzung der Friedhöfe verschiedene Grundgrößen. Die Grabfläche kann durch mehrere Gestaltungselemente und unsere Erfahrung vielseitig genutzt werden. Je nach Friedhofsatzung sind Einfassungen, Teil-Abdeckplatten bis hin zu Voll-Abdeckungen auf der Grabfläche zugelassen. Sie können sicher sein, dass wir Ihre Vorstellungen in der Grabanlage verwirklichen werden.